JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) stellt das Ergebnis eines Jahres dar. Er dient vor allem Gesellschaftern bzw. Anteilseignern als Entscheidungs- und Planungsgrundlage sowie Finanzämtern, Banken und Behörden als Informationsquelle. Beim Jahresabschluss ist auf die gestalterische Erstellung der Handels- und Steuerbilanz sowie auf die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen zu achten. Als Steuerberater sind wir zur Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen sowie zur freiwilligen Prüfung von Jahresabschlüssen qualifiziert und befugt.

Bilanzen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften (Handels- und Steuerbilanzen)
Einnahme-Überschuss-Rechnungen (Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG für Gewerbetreibende und Freiberufler)
• Erstellung von Anhang oder Lagebericht (größenabhängige Erweiterung der Bilanz bei Kapitalgesellschaften)
• Erstellung von verkürzten Bilanzen zur Offenlegung durch EHUG (Unternehmensregister), Pflicht seit 31.12.2006 und vereinfacht seit dem Wirtschaftsjahr 2012
• Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
Anlagenbuchhaltung (handelsrechtlich und steuerrechtlich)

STEUERERKLÄRUNG

Steuererklärungen dienen unter anderem dem Finanzamt und den Behörden als Besteuerungsgrundlage. Hier werden steuermindernde Vorgänge von großer Bedeutung generiert, die für die effektive Steuerbelastung ausschlaggebend sind. Daher sind qualifizierte Bearbeitungen der privaten und betrieblichen Erklärungen unabdingbar.

Wir kümmern uns gerne um die Bearbeitung Ihrer Steuern!

  • Einkommensteuer-Erklärungen (Erklärung für Privatpersonen)
  • Körperschaftsteuer-Erklärungen (Erklärung für Körperschaften, z. B. GmbH, UG-haftungsbeschränkt, Vereine)
  • Umsatzsteuer-Erklärungen
  • Gewerbesteuer-Eerklärungen
  • Erklärung zur Einheitsbewertung von Grundstücken
  • Feststellungserklärungen für Personengesellschaften
  • Erb- und Schenkungs-Steuererklärungen

Finanzbuchhaltung mit Wiester

FINANZBUCHHALTUNG

Wir behalten für Sie den Überblick.
Wir sichten Ihre Buchhaltung, werten die Zahlen aus und schaffen damit eine zuverlässige und seriöse Basis für Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Ihre Steuervorauszahlungen und ein wirtschaftlich und steuerlich vorausschauendes Handeln.

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LOHNBUCHHALTUNG

Wir optimieren Ihre Lohnbuchhaltung und haben dabei nicht nur die ständigen Rechtsänderungen im Blick, sondern auch die einzelnen Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Umwandlungen von Brutto in Netto können für die Mitarbeiter „bares“ Geld wert sein. Wenn Sie hier auf professionelle Beratung setzen, motiviert das nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern steigert nachhaltig auch Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

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INDIVIDUELLE BERATUNG VON PRIVATPERSONEN

Wir beraten unsere Mandanten teilweise schon in zweiter Generation.
Von unseren langjährigen Erfahrungen und unserem Know-how als Steuer- und Fachberater können auch Sie profitieren. Wir beraten Sie gerne Ihren Wünschen und Anforderungen entsprechend flexibel.

Law 5

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Wir bieten je nach Wunsch und Bedarf eine umfassende und kompetente Unternehmensberatung.
Dazu gehören neben Stärke-Schwächen-Analysen auch Handlungsempfehlungen.

Nachfolgeregelung mit Wiester Steuerberatung

NACHFOLGEREGELUNGEN

Unsere Erfahrungen als Steuer- und Fachberater bieten die idealen Voraussetzungen für eine kompetente Nachfolgeberatung. Diese ist für die heutige Erbengeneration ein großes Thema. Daher haben wir unser Leistungsspektrum in den letzten Jahren systematisch erweitert und lassen Sie gerne daran teilhaben.

HABEN SIE FRAGEN? DANN KONTAKTIEREN SIE UNS!

WIR HELFEN IHNEN

Wiester Steuerberatung-Team

WIR FINDEN EINEN GEMEINSAMEN WEG!

GERNE HELFEN WIR IHNEN BEI ALL IHREN STEUERLICHEN ANLIEGEN!

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